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Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden: Landschaftsschutz über Gemeindegrenzen hinweg

Wenn eine Gemeinde bauliche Maßnahmen plant, die das Landschaftsbild beeinflussen, ist es wichtig, die Nachbargemeinden mit einzubeziehen. Denn Landschaftsschutz ist eine Aufgabe, die über Gemeindegrenzen hinausgeht.

Laut dem Bundesnaturschutzgesetz sollen Landschaftsschutzgebiete „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter“ sicherstellen. Dafür müssen die Auswirkungen von Bauvorhaben auf die gesamte Landschaft betrachtet werden, nicht nur innerhalb einer Gemeinde.

Die Gemeinden sollten daher eng zusammenarbeiten, um ein abgestimmtes Konzept für den Landschaftsschutz zu entwickeln. Dazu gehört der Austausch von Informationen über geplante Projekte, die Abstimmung von Schutzzielen und Maßnahmen sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.

Nur so kann sichergestellt werden, dass der Schutz der Natur und Landschaft über Gemeindegrenzen hinweg gewährleistet ist und die Erholungsfunktion für die Bürger erhalten bleibt.

Landschaft & Sichtachsen gemeindeübergreifend freihalten

Um Sichtachsen über Gemeindegrenzen hinweg freizuhalten, sind folgende Maßnahmen wichtig:

Abstimmung zwischen den Gemeinden: Die betroffenen Kommunen sollten sich über die Erhaltung und Gestaltung der Sichtachsen abstimmen und gemeinsame Ziele definieren.

Aufnahme in Flächennutzungspläne: Die Sichtachsen sollten in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden verbindlich festgelegt werden, um eine dauerhafte Freihaltung zu gewährleisten.

Regelmäßige Kontrolle und Pflege: Die Sichtachsen müssen regelmäßig kontrolliert und von Bewuchs und anderen Sichthindernissen freigehalten werden. Dafür sind die Gemeinden zuständig.

Einbeziehung der Bürger: Die Bürger sollten über die Bedeutung der Sichtachsen informiert und in die Pflege eingebunden werden. Auch Patenschaften für bestimmte Abschnitte sind denkbar.

Sanktionen bei Verstößen: Bei Verstößen, wie z.B. unerlaubter Bebauung oder Bepflanzung, müssen die Gemeinden konsequent Sanktionen verhängen, um die Sichtachsen langfristig zu schützen.

Nur durch eine enge Zusammenarbeit der Gemeinden und ein abgestimmtes Vorgehen kann der Schutz der Sichtachsen über Gemeindegrenzen hinweg gewährleistet werden. Dafür müssen die Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die Bürger einbinden.