

Schutz und Erhalt aller Lebensräume in Mönchgut
Sicherung und Verbesserung der sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen für die Einwohner durch den Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensräume. Implementierung von Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Lebensräume, Förderung von Umweltschutzprojekten und Schaffung von Erholungsgebieten.
Umsetzung des Willens der Einwohner gemäß Gebietsänderungsvertrag
Gewährleistung der Umsetzung der im Gebietsänderungsvertrag festgelegten Grundsätze: Erhalt der Ortsfeuerwehren. Einrichtung von Bürgerforen zur Überwachung der Vertragsbestimmungen, regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Umsetzung und Einbindung der Bürger in Entscheidungsprozesse.
Transparente Gemeindepolitik und Bürgerbeteiligung
Förderung von Transparenz in der Gemeindepolitik, Einbindung der Bürger in Entscheidungsprozesse und die Schaffung von Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme. Öffentliche Ausschusssitzungen, regelmäßige Einwohnerversammlungen, transparente Vergabe öffentlicher Aufträge und Schaffung von Plattformen für Bürger Feedback.
Entwicklung einer modernen Infrastruktur in Mönchgut
Ausbau einer zukunftsorientierten Infrastruktur unter Berücksichtigung bestehender Innenbereiche in den Ortsteilen. Modernisierung von Straßen und Wegen, Förderung von digitalen Infrastrukturprojekten und die Schaffung attraktiver Freizeitmöglichkeiten.
Zukunftsorientierte regionale Entwicklung des Amtsbereichs Mönchgut
Ausrichtung auf langfristige regionale Entwicklungen im Amtsbereich Mönchgut. Förderung von regionalen Wirtschaftsprojekten, Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich erneuerbarer Energien und Unterstützung innovativer, regionaler Start-ups.
Kinder- und Jugendpolitik
Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in Mönchgut.
Ausbau von Freizeitangeboten für junge Menschen, Förderung von Bildungs- und Sportprojekten sowie die Schaffung sicherer Räume für Kinder und Jugendliche.
Ausrichtung des Eigenbetriebs auf Kernaufgaben
Fokussierung des Eigenbetriebs auf wesentliche Aufgaben wie Radwege, Wanderwege und Straßenbau. Priorisierung von Investitionen in die Infrastruktur, regelmäßige Wartungsarbeiten an Rad- und Wanderwegen sowie kontinuierliche Verbesserungen im Straßenbau.

In unserer malerischen Gemeinde stehen wir vor der Herausforderung, eine ausgewogene Balance zwischen der Instandhaltung unserer Infrastruktur und der effizienten Nutzung unserer kommunalen Ressourcen zu finden. Insbesondere die Kernaufgaben der Kurverwaltung, wie die Pflege und der Ausbau unserer Radwege, erfordern eine sorgfältige Planung und Umsetzung.
Lösungsansätze und Möglichkeiten
Während der Straßenbau in der Regel eine Aufgabe ist, die von spezialisierten Fachfirmen übernommen wird, um Gewährleistungsansprüche zu wahren, haben unsere engagierten Gemeindemitarbeiter bereits bewiesen, dass sie über das nötige Wissen und die Eigeninitiative verfügen, um kostengünstige und schnelle Lösungen für kleinere Projekte zu finden. Ein Beispiel hierfür ist der Weg zum Parkplatz Groß Zicker, der trotz seiner Lage auf Kirchenland erfolgreich instand gesetzt wurde.
Im Eigenbetrieb unserer Gemeinde arbeiten viele fähige Mitarbeiter, deren Wissen und Fähigkeiten gebündelt und gezielt eingesetzt werden sollten. Instandsetzungsarbeiten können vom Eigenbetrieb durchgeführt werden, sobald die Gewährleistungszeiten abgelaufen sind.
Etappen und Zielsetzungen
Unser Ziel ist es, eine ausgewogene Strategie zu entwickeln, die sowohl die professionelle Expertise externer Fachfirmen als auch die Fähigkeiten und das Engagement unserer Gemeindemitarbeiter nutzt. Durch eine enge Zusammenarbeit und eine klare Aufgabenteilung können wir sicherstellen, dass unsere Infrastruktur effizient instand gehalten und ausgebaut wird.
Wir streben danach, die Kompetenzen unserer Mitarbeiter kontinuierlich zu fördern und ihnen Möglichkeiten zur Weiterbildung zu bieten, um ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten. Gleichzeitig werden wir eng mit externen Fachfirmen zusammenarbeiten, um von ihrer Expertise in Bereichen wie dem Straßenbau zu profitieren.
Quellen:
§ 2 Abs. 1 KV M-V: „Die Gemeinde hat im Rahmen der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.“
§ 28 Abs. 2 Nr. 7 KV M-V: „Die Gemeinde hat insbesondere die Aufgabe, […] öffentliche Einrichtungen für die Gemeinde zu schaffen und zu unterhalten.“
Lasst uns gemeinsam an einer lebenswerten Zukunft für Mönchgut arbeiten, in der wir unsere Ressourcen effizient nutzen und unsere Infrastruktur auf nachhaltige Weise erhalten und ausbauen.
Wie kann gewählt werden?
Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in Mönchgut, Mecklenburg-Vorpommern, können Sie Ihre Stimme auf zweierlei Arten abgeben:
1. Persönlich im Wahllokal: Gehen Sie am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr mit Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben und einem gültigen Ausweis in Ihr zugewiesenes Wahllokal. Dort erhalten Sie die Stimmzettel und können Ihre Stimmen direkt abgeben.
2. Per Briefwahl: Beantragen Sie rechtzeitig vor der Wahl Ihre Briefwahlunterlagen. Füllen Sie die Stimmzettel aus, stecken Sie diese in den Wahlumschlag, verschließen Sie diesen und geben Sie ihn zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in dem dafür vorgesehenen Wahlbriefumschlag rechtzeitig bei der Post auf oder werfen ihn in einen Briefkasten der Gemeinde ein.
Was wird alles am 09. Juni 2024 gewählt?
Am 9. Juni 2024 finden in Mönchgut und ganz Mecklenburg-Vorpommern Kommunal- und Europawahlen statt. Gewählt werden:
– Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchgut
– Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Rügen
– Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Mönchgut
– Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Je nach Wohnort können am 9. Juni bis zu acht Stimmen vergeben werden:
– EINE Stimme für die Europawahl
– DREI Stimmen für die Kreistagswahl
– DREI Stimmen für die Wahl der Gemeindevertretung
– EINE Stimme für die Bürgermeisterwahl
– Gehen Sie rechtzeitig wählen, damit Sie Ihr Wahlrecht ausüben können
– Bringen Sie Ihren Wahlbenachrichtigungsschein und einen gültigen Ausweis mit ins Wahllokal
– Kreuzen Sie auf dem Gemeindevertreter-Stimmzettel maximal 3 Kandidaten an:
(Gemeindevertretung: 3 Stimmen für einen Kandidaten oder 3 Stimmen verteilt)
– Kreuzen Sie auf dem Bürgermeister-Stimmzettel maximal 1 Kandidaten an:
(Bürgermeisterwahl: 1 Stimme)
– Falten Sie die Stimmzettel so, dass Ihre Stimme geheim bleibt
– Werfen Sie den Wahlumschlag persönlich in die Wahlurne
Welche Fehler können passieren?
– Wenn Sie mehr als 3 Kandidaten ankreuzen, ist der Stimmzettel ungültig
– Wenn Sie den Wahlumschlag nicht verschließen, ist Ihre Stimme nicht mehr geheim (Briefwahl)
– Wenn Sie den Wahlbrief nicht rechtzeitig abschicken, kommt er zu spät an und wird nicht gezählt (Bierfwahl)
Ein Wahlschein ist ungültig, wenn:
– Zweifel an der Identität des Wählers bestehen
– Zusätzliche Vermerke oder Kennzeichen angebracht wurden
– Stimmzettel verwendet werden, die nicht amtlich hergestellt wurden
– Stimmzettel verwendet werden, die offensichtlich in ihrer Gültigkeit beschädigt sind
Bitte beachten Sie die amtlichen Bekanntmachungen zur Wahl und wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Gemeindeverwaltung. Ihre Stimme ist wichtig, um die Zukunft von Mönchgut mitzugestalten!